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Grundsätzlich freuen wir uns über alle Gäste!
Jedoch müssen auch wir ein paar Spielregeln beachten, da selbstverständlich auch bei uns das Jugendschutzgesetz gilt.
Solange hier keine anderen Angaben gemacht werden, gelten bei uns grundsätzlich folgende Regelungen:
Kinder unter 6 Jahren dürfen selbst in Begleitung von Erziehungsberechtigten auf keine Konzerte oder Parties! Ausnahmen sind speziell für Kinder geeignete und hier dafür entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen.
KONZERTE, SPORT- U. SONST. KULTURVERANSTALTUNGEN:
- Jugendliche ab 14 Jahren können ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten reguläre Konzerte des Backstage besuchen, wenn die Veranstaltung eindeutig vor 00 Uhr beendet ist. Dies ist in der Regel Standard.
- Konzerte deren Beginn erst nach 24:00 h ist, können nur von BesucherInnen über 18 Jahren oder von Jugendlichen unter 18 Jahren nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten besucht werden!
PARTIES, REGULARS :
- Das Mindestalter beginnt hier ab 16 Jahren. Wer noch nicht volljährig und nicht in Begleitung von einem Erziehungsberechtigten ist, muss unser Gelände ab 24:00 Uhr verlassen.
- Folglich ist bei den meisten Parties der Einlass ab 18 Jahren, außer in Begleitung eines Erziehungsberechtigten
Ausnahmen davon können Veranstaltungen sein, bei denen das Jugendamt andere Altersbeschränkungen oder einschränkende Auflagen verfügt. Diese werden wir Euch, sobald wir darüber bescheid wissen, hier auf unserer Homepage bei den entsprechenden Veranstaltungshinweisen mitteilen.
U 18 - auf Backstage-Events!
Jugendliche unter 18 Jahren können aber ganz legal unsere Veranstaltungen - Konzerte wie Parties - auch nach 24:00 Uhr besuchen, wenn sie in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind.
Ebenso können z.B. Eure Eltern ihre Erziehungsberechtigung auf eine andere volljährige Person (Freundin, Nachbar usw.) übertragen!!!
Dazu müsst ihr hier unser Formular downloaden und dieses vollständig ausgefüllt, sowie ALLE darin geforderten Dokumente, bei uns an der Türe vorlegen.
Gleichwohl gilt bei allen Veranstaltungen und auf unserem Gelände ein absolutes Alkoholverbot für alle Jugendlichen unter 16 Jahren, sowie ein Verbot von Brandwein oder brandweinhaltigen Getränken (Schnaps, Longdrinks) für Jugendliche unter 18 Jahren!
Wir wünschen euch viel Spaß beim Feiern und sehen uns im Backstage!
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