Mindestalter? - U 18 ins BACKSTAGE!

Grundsätzlich freuen wir uns über alle Gäste!

Jedoch müssen auch wir ein paar Spielregeln beachten, da selbstverständlich auch bei uns das Jugendschutzgesetz gilt.

Solange hier keine anderen Angaben gemacht werden gelten daher bei uns grundsätzlich folgende Regelungen:

Ausnahmen davon können Veranstaltungen sein bei denen das Jugendamt andere Altersbeschränkungen oder einschränkende Auflagen verfügt. Diese werden wir Euch dann sobald wir darüber bescheid wissen hier auf unserer Homepage bei den entsprechenden Veranstaltungshinweisen mitteilen.

Kinder unter 6 Jahren dürfen selbst in Begleitung von Erziehungsberechtigten auf keine Konzerte oder Parties. Ausnahme sind speziell für Kinder geeignete und hier entsprechend gekennzeichnete Veranstaltungen

KONZERTE, SPORT- U. SONST. KULTURVERANSTALTUNGEN:
  • Jugendliche ab 14 Jahren können ohne Begleitung von Erziehungsberechtigen reguläre Konzerte des Backstage besuchen. Wenn dessen Hauptteil deutlich vor 24:00 h beginnt können diese Jugendliche auch noch bis zum Konzertende bleiben - auch wenn dieses erst zwischen 0:00 und 01:00 Uhr ist!
  • Konzerte deren Beginn erst nach 24:00 h ist können nur von BesucherInnen über 18 Jahren oder von Jugendlichen unter 18 Jahren in Begleitung von Erziehungsberechtigten besucht werden!

 

PARTIES, REGULARS :

  • Das Mindestalter beginnt hier ab 16 Jahren. Wer noch nicht volljährig und nicht in Begleitung von einem Erziehungsberechtigten ist, muss dann unser Gelände ab 24:00 Uhr verlassen.
  • Folglich ist bei den meisten Parties der Einlass ab 18 Jahren außer in Begleitung eines Erziehungsberechtigten

U 18 - auf Backstage-Events!
Jugendliche unter 18 Jahren können aber ganz legal unsere Veranstaltungen - Konzerte wie Parties - auch nach 24:00 Uhr besuchen, wenn sie eben in Begleitung eines Erziehungsberechtigten sind.
Ebenso können z.B. Eure Eltern ihre Erziehungsberechtigung auf eine andere volljährige Person (Freundin, Nachbar usw.) übertragen!!!
Dazu müsst ihr hier unser Formular downloaden und vollständig ausgefüllt sowie die darin geforderten weiteren Dokumente bei uns an der Türe vorlegen.

Gleichwohl gilt bei allen Veranstaltungen und auf unserem Gelände ein absolutes Alkholverbot für alle Jugendlichen unter 16 Jahren sowie ein Verbot von Brandwein oder brandweinhaltigen Getränken (Schnaps, Schnaps-Longdrinks) für Jugendliche unter 18 Jahren!

Wir wünschen euch viel Spaß beim Feiern und sehen uns im Backstage!

 

 

 

 

Wo kann ich Tickets erhalten?

Nähere Infos findet Ihr hier...

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